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Arzt und Verordnungbehandelnder Arzt/behandelnde Ärztin
Verordnungen für Logopädie können Sie bei folgenden Ärzten erhalten:
logopädische Verordnung Die logopädische Verordnung (Muster 14 DIN A4 Blatt o. kleines Formular bei Zahnärzten o. Kieferorthopäden) erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin. Bitte achten Sie darauf, dass diese Verordnung immer vollständig ausgefüllt ist, da sie sonst nicht abgerechnet werden kann. Melden Sie sich in der Praxis, sobald Sie die logopädische Verordnung haben, denn diese verliert innerhalb von 14 Tagen ihre Gültigkeit, sofern nicht ein spätester Behandlungsbeginn vom Arzt eingetragen wurde. |